Aufnahmebedingungen

  • IV-Rente oder Antrag auf IV-Leistungen (im Besuchsdienst ist eine volle IV-Rente Voraussetzung)
  • Mindestpensum von 50% (20 Std./Woche), ausser Besuchsdienst
  • Ausreichende körperliche und psychische Verfassung, um im jeweiligen Arbeitsfeld mitarbeiten zu können
  • Es muss realistisch sein, dass der/die Mitarbeiter/in sich an der Produktion im jeweiligen Einsatzbereich beteiligen kann. In den Bereichen KV und Multimedia werden Erfahrungen vorausgesetzt
  • Bestehende externe Betreuung (möglichst Behandlung). Im Besuchsdienst wird eine begleitende Therapie vorausgesetzt
 

Stiftung Pegasus Fusszeile